Info`s zum Nichtraucherschutz

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Das Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens tritt zum 01.Juli 2008 in Kraft. thuernrschutzg.pdf
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Zum 01.09.2007 tritt das Gesetz in Kraft. Die Änderung zum Jugendschutzgesetz (§10) im Bezug auf Zigarettenautomaten tritt ab 01.01.2009 in Kraft.