Spice – Kräutermischung

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge „Spice“ und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst. Pressemitteilung BMG

Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung zur Kräutermischung „Spice“ Stellungnahme Nr. 045/2008 des BfR vom 24. November 2008 

 

Informationsmaterial der Bayerischen Akademie für Suchtfragen e.V. zu SPICE – berauschende Kräutermischung aus diversen Herkunftsländern“